Black Friday
07.11.2013, 21:56
Hallo liebe Forengemeinde,
ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensperiode meines
Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ich beziehe dadurch, das ich
einen hohen Titel für Kindesunterhalt bedienen muß, ergänzende
ALGII-Leistungen (Aufstocker). Nun wurde nach langer Zeit
meiner Unterhaltsabänderungsklage zum Kindesunterhalt statt
gegeben. Die Unterhaltsgläubiger, vertreten durch die Mutter,
müssen voraussichtlich den zuviel gezahlten Unterhalt der letzten
22 Monate zurück bezahlen.
Ich gehe davon aus, das die Mutter das Geld inzwischen verbraucht
hat und es gar keine Rückerstattung geben wird.
Sollte das wider Erwarten doch so sein, habe ich dazu 2 Fragen:
1.) Fällt die Rückerstattung von dem zuviel gezahlten Unterhalt in
die Insolvenzmasse? Das Verfahren zur Insolvenz wurde im Oktober 2012 abgeschlossen. Unterhaltsabänderungsklage wurde im Februar 2012 erhoben.
2.) Falls 1.) zutrifft, wer ist bevorrechtigter Gläubiger an dieser Rückerstattung? Die Insolvenzgläugiger oder das Jobcenter? Der Grundsicherungsträger hat ja zwischenzeitlich existenzsichernde Leistungen für mich erbracht.
Vielen Dank vorab für etwas Input hierzu.
ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensperiode meines
Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ich beziehe dadurch, das ich
einen hohen Titel für Kindesunterhalt bedienen muß, ergänzende
ALGII-Leistungen (Aufstocker). Nun wurde nach langer Zeit
meiner Unterhaltsabänderungsklage zum Kindesunterhalt statt
gegeben. Die Unterhaltsgläubiger, vertreten durch die Mutter,
müssen voraussichtlich den zuviel gezahlten Unterhalt der letzten
22 Monate zurück bezahlen.
Ich gehe davon aus, das die Mutter das Geld inzwischen verbraucht
hat und es gar keine Rückerstattung geben wird.
Sollte das wider Erwarten doch so sein, habe ich dazu 2 Fragen:
1.) Fällt die Rückerstattung von dem zuviel gezahlten Unterhalt in
die Insolvenzmasse? Das Verfahren zur Insolvenz wurde im Oktober 2012 abgeschlossen. Unterhaltsabänderungsklage wurde im Februar 2012 erhoben.
2.) Falls 1.) zutrifft, wer ist bevorrechtigter Gläubiger an dieser Rückerstattung? Die Insolvenzgläugiger oder das Jobcenter? Der Grundsicherungsträger hat ja zwischenzeitlich existenzsichernde Leistungen für mich erbracht.
Vielen Dank vorab für etwas Input hierzu.