Unregistriert
23.09.2004, 19:52
Hallo, habe folgende Frage:
In welchen Stadien des Schuldnerdaseins können Erbschaften, die wahrscheinlich mehr Vermögen als Verbindlichkeiten beinhalten noch vom Schuldner ausgeschlagen werden?
- kurze Zeit bevor ein Gläubiger einen rechtswirksamen Pfändungstitel errungen hat?
- ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen rechtswirksamen Pfändungstitel errungen hat?
- wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- in der Wohlverhaltensperiode
Wer ist juristisch in diesen Phasen dazu berechtigt, das Erbe auszuschlagen. Geht diese Recht in bestimmten Phasen vom Schuldner auf den Gläuber/ Insoverwalter usw. über?
Kann eine Erbausschlagung angefochten werden?
In welchen Stadien des Schuldnerdaseins können Erbschaften, die wahrscheinlich mehr Vermögen als Verbindlichkeiten beinhalten noch vom Schuldner ausgeschlagen werden?
- kurze Zeit bevor ein Gläubiger einen rechtswirksamen Pfändungstitel errungen hat?
- ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen rechtswirksamen Pfändungstitel errungen hat?
- wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- in der Wohlverhaltensperiode
Wer ist juristisch in diesen Phasen dazu berechtigt, das Erbe auszuschlagen. Geht diese Recht in bestimmten Phasen vom Schuldner auf den Gläuber/ Insoverwalter usw. über?
Kann eine Erbausschlagung angefochten werden?