Sven
27.09.2004, 10:13
Liebe Leute,
ich befinde mich nach Zustandekommen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes nunmehr seit etwa 18 Monate in der "saure Gurken" Zeit und führe den pfänbaren Betrag meines Einkommens brav an meine Gläubiger ab.
Leider spitzt sich die Lage meines Arbeitgebers derzeit arg zu und es steht zu befürchten, das ich in relativ kurzer Zeit ohne Job da stehe.
Aufgrund eines bisher nicht vorhandenen Berufs- bzw. Studienabschlusses würde ich im Falle einer Arbeitslosigkeit gerne mein vor Jahren krankheitsbedingt an des Nagel gehängest Studium zu Ende bringen. Ich denke dieses würde etwa 1,5 - 2 Jahre Zeit benötigen.
Mich beschäftigt jetzt allerdings die Frage, welche Obliegenheiten im Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan zu erfüllen habe. Der mit den Gläubigern zustandegekommene Plan erhält zu diesem Thema keinerlei Regelungen und knüpft auch nicht an die sich aus der InsO ergebenden strengen Erwerbsobliegenheiten. Es ist im Plan lediglich geregelt, dass ich "den pfändbaren Betrag meines Arbeitseinkommens" monatlich anspare und einmal jährlich an die Gläubiger auszahle.
Es wäre schön, wenn mir jemand von euch in dieser Sache weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
Sven
ich befinde mich nach Zustandekommen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes nunmehr seit etwa 18 Monate in der "saure Gurken" Zeit und führe den pfänbaren Betrag meines Einkommens brav an meine Gläubiger ab.
Leider spitzt sich die Lage meines Arbeitgebers derzeit arg zu und es steht zu befürchten, das ich in relativ kurzer Zeit ohne Job da stehe.
Aufgrund eines bisher nicht vorhandenen Berufs- bzw. Studienabschlusses würde ich im Falle einer Arbeitslosigkeit gerne mein vor Jahren krankheitsbedingt an des Nagel gehängest Studium zu Ende bringen. Ich denke dieses würde etwa 1,5 - 2 Jahre Zeit benötigen.
Mich beschäftigt jetzt allerdings die Frage, welche Obliegenheiten im Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan zu erfüllen habe. Der mit den Gläubigern zustandegekommene Plan erhält zu diesem Thema keinerlei Regelungen und knüpft auch nicht an die sich aus der InsO ergebenden strengen Erwerbsobliegenheiten. Es ist im Plan lediglich geregelt, dass ich "den pfändbaren Betrag meines Arbeitseinkommens" monatlich anspare und einmal jährlich an die Gläubiger auszahle.
Es wäre schön, wenn mir jemand von euch in dieser Sache weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
Sven